Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma LEO Druck GmbH für Verbraucher

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers (Hersteller, Verkäufer) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Auftragnehmer 14 Kalendertage gebunden.
  2. Der Auftraggeber ist 14 Kalendertage an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Lehnt der Auftragnehmer nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
  3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  4. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

§ 3 Preise, Preisänderungen

  1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  2. Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Geschäftssitz Stockach Die Kosten für Verpackung, Versand und sonstige Kosten kommen zum Preis hinzu und schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Ab 300 EURO Auftragswert frei Haus (nur innerhalb Deutschland) Lieferung- bis 300 EURO Warenwert berechnen wir pro Paket 6,55 EURO Versandkosten hinzu. Für Expresslieferungen (Nur Deutschland)  berechnen wir unabhängig vom Warenwert €16,-- pro Paket. Expresslieferungen bedürfen der Zustimmung des Autragnehmers. Versandkosten nach Österreich pro 20 kg. 20,00 € netto zuzggl. gesetzliche MwSt. Versandkosten in die Schweiz pro 20 kg 35,00€ netto. (muss bei Auftragsvergabe bekannt sein ob Abholung oder Versand)
  3. Nachträglich, d.h. nach Auftragsannahme durch den Auftragnehmer, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr von € 20,00 (inkl. Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde.
  4. Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragener Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes mindestens € 33,64 (inkl. Umsatzsteuer) übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.
  6. Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 23,20 (inkl. USt.) fällig. Liegen die vom Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet. Bei Abizeitungsverträgen beträgt die Stornogebühr 20% des Auftragswertes.
    Stornierungen innerhalb eines erteilten und bezahlten Auftrages sind ausgeschlossen bzw. nur gegen eine Stornogebühr von 20% oder entsprechender Gutschrift möglich.

§ 4 Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber

  1. Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den in den Auftragsformularen des Auftragnehmers angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann der Auftragnehmer dem Auftrageber eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.
  2. Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien anzufertigen.

§ 5 Lieferzeiten

  1. Fixe Liefertermine können nicht vereinbart werden.
  2. Bei Vorliegen von durch den Auftragnehmer zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragnehmer beginnt.
  3. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin oder verbindlichen Termin, bestätigt sind. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können vom Auftragnehmer die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommen Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
  4. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.

§ 6 Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

§ 7 Gefahrübergang – Versand

  1. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
  2. Auf Wunsch des Auftraggebers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
  3. Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
  4. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.

§ 8 Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln

  1. Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber nach den öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers erwarten kann, leistet der Auftragnehmer grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mängelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Reklamationen müssen sofort nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Wird nicht unverzüglich nach Erhalt der Ware kontrolliert und dann reklamiert, können keine Reklamationen  mehr akzeptiert werden.
  2. Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
  3. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdrucken auch wenn sie vom Auftragnehmer erstellt wurden und dem Endprodukt.
  4. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert.
  5. Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen, ist der Auftragnehmer von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.
  6. Für farbverbindliches Drucken nach Proof berechnen wir 100% Aufschlag.
  7. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
  8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen welche nicht aussortiert werden.
  9. Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden.
  10. Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind.
  11. Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt dieser nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
  12. Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
  13. Ansprüche wegen Mängel gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
  14. Druckdaten im RGB werden automatisch in CMYK umgewandelt und an die Produktion übergeben. Es erfolgt vorab kein Korrekturabzug mehr.
  15. Eventuelle Farbabweichungen diesbezüglich werden als Reklamation nicht anerkannt.

§ 9 Haftungsbegrenzung

Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den nach der Art Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
  2. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Auftragnehmer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 11 Zahlung

  1. Die Zahlung erfolgt per Sofortüberweisung oder Vorkasse. Kirchengemeinden sind von Vorkassenzahlungen ausgeschlossen.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  3. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
  4. Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.

§ 12 Patente

  1. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Auftraggeber. Die Freistellungsverpflichtung des Auftragnehmers ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Auftragnehmer die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände des Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.
  2. Der Auftragnehmer hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder
    1. die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft oder
    2. dem Auftraggeber einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigen.

§ 13 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

            Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt,

            dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter

            wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.

§ 14 Copyright

  1. Für vom Auftragnehmer im Kundenauftrag erbrachte Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Testmarken, Layouts usw. behält sich der Auftragnehmer alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
  2. Es besteht keine Herausgabepflicht des Auftragnehmers im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein.

§ 15 Geheimhaltung

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

§ 16 Daten und Auftragsunterlagen

  1. Die vom Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung im Hause des Auftragnehmers gespeichert.
  2. Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch den Auftragnehmer für Beschädigung oder Verlust aus welchem Grund ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.
  3. Das Recovern archivierter Daten, d. h., die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird mit € 23,20 (inkl. USt.) für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.
  4. Der Versand von Daten oder Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen Entgelt. Er beträgt je Sendung pauschal € 11,60 (inkl. USt.) sowie Fracht- und/oder Kurierkosten.
  5. Farbdateien, welche nicht im CMYK Modus übermittelt werden, werden von unserer Belichtungs Software automatisch in den CMYK Modus umgewandelt. Hierdurch können sich Änderungen im Erscheinungsbild der Farbdateien ergeben. Die Firma Leo Druck GmbH übernimmt keinerlei Haftung, wenn sich aufgrund dieser Umwandlung in den CMYK Modus Änderungen des Erscheinungsbildes von Farbdateien ergeben.
  6. Für Druckdaten, die nicht mit dem PDF Creator der Firma Leodruck GmbH umgewandelt oder erstellt worden sind, übernimmt die Firma Leodruck GmbH keine Haftung.
  7. Wenn der Auftraggeber in Broschüren keine Seitenzahl einmontiert, übernimmt der Auftragnehmer Leodruck keine Haftung für die Sortierung der fertigen Broschüre.
  8. Druckdaten: Farbe:
    Bitte liefern Sie Ihre Daten immer im Farbmodus CMYK an. Beachten Sie, dass Farbwiedergaben nicht kalibrierter Ausgabegeräte sich deutlich vom Druckergebnis unterscheiden können. Generell sollte die Farbsättigung insgesamt 310% nicht übersteigen.Schriften dürfen nur in 100% Schwarz angelegt werden.Papier /  Laufrichtung:
    Bei der Platzierung kann leider nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Unter Umständen ist ein leichtes Aufbrechen beim Falzen nicht immer auszuschliessen.Bei PDF müssen grundsätzlich alle Texte  in Pfade (Kurven) umgewandelt werden. Sollten Sie in der Erstellung einer pdf-Datei unerfahren sein, empfehlen wir Ihnen eine Anlieferung der Druckdaten als 300dpi tiff-Datei.
    PDF/ X Konformität:
    Die PDF Datei muss kompatibel zum ISO PDF/X- 3 Standard sein.Transparenz:
    Die Objekte in einer PDF Datei dürfen nicht transparent sein. Die Nutzung der Transparenz-Anwendungen ist zwar erlaubt, jedoch nur wenn sie effektiv keine Transparenz erzeugen. Erlaubt ist also die so genannte „Null- Transparenz“.
    • True Type Schriften
    • Type 3 Schriften
    • Multiple Master Schriften
    • Composite Fonts  
    Schwarzer Text:
    Eine PDF- Datei darf keine schwarzen Texte mit weniger als 5 Punkt beinhalten. Schriften dürfen nur in 100% Schwarz angelegt werden.Schriftgröße:
    Eine PDF Datei sollte keine Texte, die kleiner als Schriftgröße 5 sind, beinhalten. Ausserdem sind Texte, die kleiner als Schriftgröße 8 sind und gleichzeitig farbige Texte mit mehr als zwei Farbteilungen beinhalten, nicht erlaubt.
    Für Druckfehler die durch Nichtbeachtung der angegebenen Vorgaben entstehen übernehmen wir keine Haftung.Datenübermittlung:

    E-Mail:
    Schicken Sie Ihre Daten bitte an: auftrag@leodruck.com
    Post:
    Daten auf CD / DVD anliefern. Nur mit eindeutiger Zuordnung zum Auftrag (Auftragsnummer) verschicken.
    Bei Aufträgen mit fehlerhaften oder nicht erhaltenen Daten
    kann sich der Liefertermin verschieben!

    Den Druckdaten bitte keine Ansichtsdaten in niedriger Auflösung anhängen, sollten diese fälschlicherweise gedruckt werden, so können wir keine Haftung hierfür übernehmen.
  9. Anschrift:      Leo Druck GmbH
                            Robert-Koch-Strasse 6
                            78333 Stockach
  10. Daten bitte nur mit eindeutiger Zuordnung zum Auftrag (Auftragsnummer im Betreff)senden.
    Sie erhalten binnen 30 Minuten eine Bestätigung, über den Eingang Ihrer Daten. Sollten diese fehlerhaft sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung!
  11. Datencheck:
    Für einen Aufpreis von € 15,- zzgl. MwSt. (entspricht € 17,40,- inkl. MwSt.) führen wir einen einmaligen  Datencheck durch. Wir kontrollieren Ihre Daten nach ausreichender Auflösung (Dateigröße), Beschnitt, Farbmodus und korrektem Stand von Falz- oder Perforationslinien. Sofern wir Fehler nicht selbst korrigieren können, werden Sie selbstverständlich von uns informiert. Natürlich können wir keine Garantie für Rechtschreib- und Satzfehler oder Farbwiedergabe geben. Da diese Überdrucken-Funktion auch zu gestalterischen Zwecken eingesetzt werden kann, wird diese bei der Prüfung nicht berücksichtigt. Außerdem von der Prüfung ausgenommen sind spezielle Einstellungen, wie: Transparenzen, Linienstärken, Farbsättigung und Rastereinstellungen. Bitte beachten Sie, dass wir nicht alle PDF Spezifikationen nach PDF/X1-a Standard prüfen.
    Wenn Sie einen Datencheck wünschen geben Sie dies bitte bei Ihrer Bestellung an.
  12. Linienstärke:
    Die Linienstärke darf nicht schmaler als 0.1 Punkt sein.
  13. Farbdeckung/ Farbsättigung:
    Die Farbsättigung einzelner Elemente darf 310% nicht übersteigen.
  14. Verzichten Sie bitte auf die Verwendung folgender Schrifttypen:
  15. Nutzung von PDF- Writer:
    Bitte erstellen Sie Ihre PDF Datei nicht mit dem Programm „Adobe PDF Writer“.
  16. Spezifikationen einer für die Druckvorstufe aufbereiteten pdf-Datei (nach PDF/X-3 Standard):
  17. Formate: 
    Bitte schicken Sie Ihre Druckvorlagen im jpg-, tiff- oder pdf- Format und verwenden Sie eine Auflösung von mindestens 300dpi. Sonst entstehen beim Druck Qualitätsverluste.
  18. Größe / Beschnitt:
    Bitte legen Sie auf jeder Seite zusätzlich 3mm Beschnitt an. Schriften und wichtige Infos die nicht angeschnitten werden dürfen, müssen mindestens 3mm vom Rand platziert werden.
    Verzichten Sie bitte auf die Anlage von Pass- und Falzmarken und außenliegenden Farbfeldern. Senden Sie bitte nur das angegebene Bruttomaß (=Datenformat incl. Beschnitt).

§ 17 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt

§ 18     manuelle Auftragserteilung für Internetshopaufträge
             Für Internetaufträge, die standartmäßig im Shop aufgeführt sind und durch Fa. Leodruck eine manuelle Auftragsaufnahme ausgeführt wird,
             berechnen wir Mehrkosten pro Auftrag von 17,85 EURO.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma LEO Druck GmbH für Unternehmer

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers (Hersteller, Verkäufer) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers (Besteller, Käufer) unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
  2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  3. Die Verkaufsangestellten des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
  4. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.
  5. Bei Bestellung auf Rechnung Dritter unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

§ 3 Preise

  1. Im Angebot abgegebene Preise sind freibleibend und unverbindlich.  Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
  2. Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Geschäftssitz Stockach Die Kosten für Verpackung, Versand und sonstige Kosten kommen zum Preis hinzu und schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Ab 300 EURO Auftragswert frei Haus (nur innerhalb Deutschland) Lieferung- bis 300 EURO Warenwert berechnen wir pro Paket 6,55 EURO Versandkosten hinzu. Für Expresslieferungen (Nur Deutschland)  berechnen wir unabhängig vom Warenwert €16,-- pro Paket. Expresslieferungen bedürfen der Zustimmung des Autragnehmers. Versandkosten nach Österreich pro 20 kg. 20,00 € netto zuzggl. gesetzliche MwSt. Versandkosten in die Schweiz pro 20 kg 35,00€ netto. (muss bei Auftragsvergabe bekannt sein ob Abholung oder Versand)
  3. Nachträglich, d.h. nach der Auftragsannahme durch den Auftragnehmer, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr von € 12,00 zzgl. USt. in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde.
  4. Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragener Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes mindestens € 29,00 zzgl. USt. übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.
  6. Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,00 zzgl. USt. fällig. Liegen die vom Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet. Bei Abizeitungsverträgen beträgt die Stornogebühr 20% des Auftragswertes.
  7. Sollten nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber Kalkulationsfehler/bzw. Schreibfehler in der Kalkulation durch den Auftragnehmer bemerkt werden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag nicht anzunehmen. Der Auftraggeber würde sofort informiert.

§ 4 Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber

  1. Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den in den Auftragsformularen des Auftragnehmers angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann der Auftragnehmer eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.
  2. Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien anzufertigen.

§ 5 Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform und müssten dann vom Auftragnehmer als angenommen bestätigt werden. Sonst gelten die allgemeinen Lieferzeiten.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Maschinenschäden usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Auftragnehmers oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Wenn die Behinderung länger als einen Monat dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.
  4. Sofern der Auftragnehmer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.
  5. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Auftraggeber nicht von Interesse.
  6. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin oder verbindlicher Termin, bestätigt sind.
  7. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.

§ 6 Periodische Arbeiten

            Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

§ 7 Gefahrübergang – Versand

  1. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
  2. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers, Stockach.
  3. Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
  4. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
  5. Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber nur anzunehmen, unter Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadensersatzansprüche hieraus dem Auftragnehmer gegenüber.

§ 8 Rechte des Auftraggebers wegen Mängel

  1. Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert; Reklamationsansprüche können nur sofort nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden d.h. die Ware muss sofort nach Erhalt vom Empfänger geprüft werden. Reklamationsansprüche müssen sofort nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch 2 Tage nach Zustellung der Ware schriftlich angezeigt werden. Spätere Reklamationsansprüche werden von der Leo Druck GmbH nicht mehr akzeptiert.
  2. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen, und schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
  3. Rücksendungen jeder Art müssen mit dem Auftragnehmer abgesprochen werden. Unfrei zurück gesendete Ware wird nicht angenommen. Bei berechtigter Reklamation ersetzt der Auftragnehmer die Versandkosten.
  4. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdrucken, auch wenn sie vom Auftragnehmer erstellt wurden, und dem Endprodukt. Farbverbindliches Drucken wird mit einem Preisaufschlag von 100% berechnet und muss dann ausdrücklich vom Auftraggeber so bestellt werden und beinhaltet auch längere Lieferfristen als die üblichen.
  5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert.
  6. Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen, ist der Auftragnehmer von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.
  7. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
  8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen welche nicht aussortiert werden.
  9. Bei einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangel der gelieferten Sache ist er nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung steht dem Auftraggeber die Wahl zwischen Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu.
  10. Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden.
  11. Für Schäden aus Verzug und Pflichtverletzungen von vertragswesentlichen Pflichten haftet der Auftragnehmer nur, soweit diese Schäden vorhersehbar sind.
  12. Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind.
  13. Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt dieser nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
  14. Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigen und vorsätzlichem Verhalten.
  15. Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
  16. Ansprüche wegen Mängel gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
  17. Druckdaten im RGB werden automatisch in CMYK umgewandelt und an die Produktion übergeben. Es erfolgt vorab kein Korrekturabzug mehr.
  18. Eventuelle Farbabweichungen diesbezüglich werden als Reklamation nicht anerkannt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

      1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, werden dem Auftragnehmer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

             Die Ware bleibt Eigentum des Auftragnehmers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Auftragnehmer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn.

            Erlischt das (Mit-)- Eigentum des Auftragnehmers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Auftraggebers an der

            einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Auftragnehmer übergeht. Der Auftraggeber verwahrt das (Mit-)Eigentum des Auftragnehmers unentgeltlich.

            Ware, an der dem Auftragnehmer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

      1. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
      2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Auftragnehmer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber.
      3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

 

 

  • 10 Zahlung
      1. Die Zahlung erfolgt per Vorauskasse ohne Abzug. Die Ware wird unabhängig davon in Rechnung gestellt.
      2. Soweit aufgrund schriftlicher Vereinbarung nicht per Vorkasse gezahlt werden muss, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
      3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
      4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
      5. Bei allen Aufträgen kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft oder Kreditkarte verlangt werden.
      6. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Auftragnehmer ist zulässig.
      7. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen, Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

 

 

      1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
      2. Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.

 

  • 11 Abrechnungen, Genehmigungen und Änderungen

Die vom Auftragnehmer erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer. Dieser kann bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition dem Auftragnehmer gegenüber gerügt. Nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist ist eine Änderung der Rechnung ausgeschlossen. Dies gilt auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Die Sechs-Wochen-Frist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen.

 

  • 12 Patente
      1. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Auftraggeber. Die Freistellungsverpflichtung des Auftragnehmers ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Auftragnehmer die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände des Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.
      2. Der Auftragnehmer hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder
        1. die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft oder
        2. dem Auftraggeber einen geänderten
      3. Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigen.

 

  • 13 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.

 

  • 14 Handelsbrauch und Copyright
      1. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

 

      1. Für vom Auftragnehmer im Kundenauftrag erbrachte Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Testmarken, Layouts usw. behält dieser sich alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.

 

  • 15 Geheimhaltung

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

 

§ 16 Daten und Auftragsunterlagen

  1. Die vom Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung im Hause des Auftragnehmers gespeichert.
  2. Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch den Auftragnehmer für Beschädigung oder Verlust aus welchem Grund ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.
  3. Das Recovern archivierter Daten, d. h., die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird mit € 23,20 (inkl. USt.) für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.
  4. Der Versand von Daten oder Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen Entgelt. Er beträgt je Sendung pauschal € 11,60 (inkl. USt.) sowie Fracht- und/oder Kurierkosten.
  5. Farbdateien, welche nicht im CMYK Modus übermittelt werden, werden von unserer Belichtungs Software automatisch in den CMYK Modus umgewandelt. Hierdurch können sich Änderungen im Erscheinungsbild der Farbdateien ergeben. Die Firma Leo Druck GmbH übernimmt keinerlei Haftung, wenn sich aufgrund dieser Umwandlung in den CMYK Modus Änderungen des Erscheinungsbildes von Farbdateien ergeben.
  6. Für Druckdaten, die nicht mit dem PDF Creator der Firma Leodruck GmbH umgewandelt oder erstellt worden sind, übernimmt die Firma Leodruck GmbH keine Haftung.
  7. Wenn der Auftraggeber in Broschüren keine Seitenzahl einmontiert, übernimmt der Auftragnehmer Leodruck keine Haftung für die Sortierung der fertigen Broschüre.
  8. Druckdaten: Farbe:
    Bitte liefern Sie Ihre Daten immer im Farbmodus CMYK an. Beachten Sie, dass Farbwiedergaben nicht kalibrierter Ausgabegeräte sich deutlich vom Druckergebnis unterscheiden können. Generell sollte die Farbsättigung insgesamt 310% nicht übersteigen. Schriften dürfen nur in 100% Schwarz angelegt werden.Papier /  Laufrichtung:
    Bei der Platzierung kann leider nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Unter Umständen ist ein leichtes Aufbrechen beim Falzen nicht immer auszuschliessen.Bei PDF müssen grundsätzlich alle Texte in Pfade (Kurven) umgewandelt werden. Sollten Sie in der Erstellung einer pdf-Datei unerfahren sein, empfehlen wir Ihnen eine Anlieferung der Druckdaten als 300dpi tiff-Datei.
    PDF/ X Konformität:
    Die PDF Datei muss kompatibel zum ISO PDF/X- 3 Standard sein.Transparenz:
    Die Objekte in einer PDF Datei dürfen nicht transparent sein. Die Nutzung der Transparenz-Anwendungen ist zwar erlaubt, jedoch nur wenn sie effektiv keine Transparenz erzeugen. Erlaubt ist also die so genannte „Null- Transparenz“.
    • True Type Schriften
    • Type 3 Schriften
    • Multiple Master Schriften
    • Composite Fonts  
    Schwarzer Text:
    Eine PDF- Datei darf keine schwarzen Texte mit weniger als 5 Punkt beinhalten. Schriften dürfen nur in 100% Schwarz angelegt werden.Schriftgröße:
    Eine PDF Datei sollte keine Texte, die kleiner als Schriftgröße 5 sind, beinhalten. Ausserdem sind Texte, die kleiner als Schriftgröße 8 sind und gleichzeitig farbige Texte mit mehr als zwei Farbteilungen beinhalten, nicht erlaubt.
    Für Druckfehler die durch Nichtbeachtung der angegebenen Vorgaben entstehen übernehmen wir keine Haftung.Datenübermittlung:

    E-Mail:
    Schicken Sie Ihre Daten bitte an: auftrag@leodruck.com
    Post:
    Daten auf CD / DVD anliefern. Nur mit eindeutiger Zuordnung zum Auftrag (Auftragsnummer) verschicken.
    Bei Aufträgen mit fehlerhaften oder nicht erhaltenen Daten
    kann sich der Liefertermin verschieben!

    Den Druckdaten bitte keine Ansichtsdaten in niedriger Auflösung anhängen, sollten diese fälschlicherweise gedruckt werden, so können wir keine Haftung hierfür übernehmen.
  9. Anschrift:      Leo Druck GmbH
                            Robert-Koch-Strasse 6
                            78333 Stockach
  10. Daten bitte nur mit eindeutiger Zuordnung zum Auftrag (Auftragsnummer im Betreff)senden.
    Sie erhalten binnen 30 Minuten eine Bestätigung, über den Eingang Ihrer Daten. Sollten diese fehlerhaft sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung!
  11. Datencheck:
    Für einen Aufpreis von € 15,- zzgl. MwSt. (entspricht € 17,40,- inkl. MwSt.) führen wir einen einmaligen  Datencheck durch. Wir kontrollieren Ihre Daten nach ausreichender Auflösung (Dateigröße), Beschnitt, Farbmodus und korrektem Stand von Falz- oder Perforationslinien. Sofern wir Fehler nicht selbst korrigieren können, werden Sie selbstverständlich von uns informiert. Natürlich können wir keine Garantie für Rechtschreib- und Satzfehler oder Farbwiedergabe geben. Da diese Überdrucken-Funktion auch zu gestalterischen Zwecken eingesetzt werden kann, wird diese bei der Prüfung nicht berücksichtigt. Außerdem von der Prüfung ausgenommen sind spezielle Einstellungen, wie: Transparenzen, Linienstärken, Farbsättigung und Rastereinstellungen. Bitte beachten Sie, dass wir nicht alle PDF Spezifikationen nach PDF/X1-a Standard prüfen.
    Wenn Sie einen Datencheck wünschen geben Sie dies bitte bei Ihrer Bestellung an.
  12. Linienstärke:
    Die Linienstärke darf nicht schmaler als 0.1 Punkt sein.
  13. Farbdeckung/ Farbsättigung:
    Die Farbsättigung einzelner Elemente darf 310% nicht übersteigen.
  14. Verzichten Sie bitte auf die Verwendung folgender Schrifttypen:
  15. Nutzung von PDF- Writer:
    Bitte erstellen Sie Ihre PDF Datei nicht mit dem Programm „Adobe PDF Writer“.
  16. Spezifikationen einer für die Druckvorstufe aufbereiteten pdf-Datei (nach PDF/X-3 Standard):
  17. Formate: 
    Bitte schicken Sie Ihre Druckvorlagen im jpg-, tiff- oder pdf- Format und verwenden Sie eine Auflösung von mindestens 300dpi. Sonst entstehen beim Druck Qualitätsverluste.
  18. Größe / Beschnitt:
    Bitte legen Sie auf jeder Seite zusätzlich 3mm Beschnitt an. Schriften und wichtige Infos die nicht angeschnitten werden dürfen, müssen mindestens 3mm vom Rand platziert werden.
    Verzichten Sie bitte auf die Anlage von Pass- und Falzmarken und außenliegenden Farbfeldern. Senden Sie bitte nur das angegebene Bruttomaß (=Datenformat incl. Beschnitt).

§ 17 Haftung

      1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
      2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Auftragnehmer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Auftraggeber gegen solche Schäden abzusichern.
      3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Auftragnehmers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
      4. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

      1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
    1.             Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Stockach ausschließlicher Gerichtsstand für

 

    1.             alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung

 

    1.             im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

  • 19 manuelle Auftragserteilung für Internetshopaufträge

       Für Aufträge, die im Internetshop der Firma Leodruck zu bestellen sind und die Auftragsaufnahme manuell durch die Fa. Leodruck ausgeführt
    werden muss, werden Mehrkosten in Höhe von 15 EURO netto verlangt.

 

Datenschutz

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten und Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung haben seit jeher einen großen Stellenwert innerhalb der Firma Leo Druck GmbH. Im Folgenden möchten wir Sie gem. Art. 13, 14 und 21 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) darüber informieren, wie Ihre personenbezogenen Daten von uns verarbeitet werden und welche Rechte Sie als betroffene Person haben. Die auf dieser Webseite unter Datenschutz angegebenen allgemeinen Informationen sind gültig ab 25.05.2018 und ersetzen eventuell vorhergehende Informationen. Für spezielle Verarbeitungssituationen erhalten Sie gesonderte oder ergänzende Informationen, sofern dies erforderlich ist. Dies umfasst beispielsweise die Datenschutzerklärungen auf unseren Webseiten, Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen oder Informationen im Rahmen von Einwilligungserklärungen. Die nachfolgenden allgemeinen Informationen werden bei Bedarf aktualisiert. Die jeweils aktuelle Fassung kann hier eingesehen werden.